Bei der Gasmengenermittlung und deren Abrechnung müssen alle Marktteilnehmer in Deutschland nach einheitlichen eichrechtlichen Vorschriften verfahren. Maßgeblich sind hier die Vorgaben und technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), die im Arbeitsblatt G 685 definiert sind.
Berechnungsbeispiel zur Gasabrechnung
Ihr Gasverbrauch wird zwar in Kubikmetern (m³) gemessen, die Abrechnung jedoch erfolgt in Kilowattstunden (kWh) - also gemäß der tatsächlich gelieferten Energiemenge.
Dementsprechend muss der in Kubikmetern gemessene Gasverbrauch in Kilowattstunden umgerechnet werden. Da sich das Verhalten von Gas im Betriebszustand je nach Druck und Temperatur ändert, muss bei der sog. „thermischen Gasabrechnung“ zwischen dem Betriebs- und dem Normzustand des Gases unterschieden und mit Hilfe einer „Zustandszahl“ umgerechnet werden werden, da die Verbrauchsabrechnung auf dem „Normzustand“ basiert.
Für die Umrechnung des vom Gaszähler gemessenen Gasvolumens (Betriebskubikmeter) in die abzurechnende thermische Energiemenge (kWh) gilt folgende Formel:
Berechnungsformel
Thermische Energie (kWh) = Betriebskubikmeter x Zustandszahl x Abrechnungsbrennwert
Bei RLM (Registrierende LastgangMessung) Kunden:
Eine Registrierende LastgangMessung speichert stündliche Zählerstände oder Verbräuche und kommt bei Messanlagen zum Einsatz, deren jährliche Entnahme 1.500.000 kWh/a überschreitet oder deren stündliche Ausspeiseleistung > 500 kW ist (gemäß Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV). Voraussetzung ist eine stündliche/tägliche Datenfernübertragung. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis von stündlichen Lastgängen.
Bei der Abrechnung der Arbeit und der Leistung von Anlagen, die eine Messung mit Mengenumwerter verwenden, erfolgt die Ermittlung der Zustandszahl auf Basis des tatsächlichen stündlich gemittelten Gasdrucks und der tatsächlichen stündlich gemittelten Gastemperatur. Auf der Netzentgeltrechnung wird dieser mit dem Faktor 1 angegeben.
Die Leistung der Gasanlage wird mit Hilfe des gespeicherten Lastgangs eines Mengenumwerters errechnet. Die Daten werden mehrmals täglich von unserer Zählerfernauslesung abgerufen und in unserem IT-System gespeichert. Durch die stündlich erfassten Messwerte erfolgt die Abrechnung des höchsten Stundenwertes und des monatlichen Brennwerts.
Bei SLP (StandardLastProfil) Kunden:
Bei Messanlagen mit einem Jahresverbrauch <= 1.500.000 kWh/a und einer Ausspeiseleistung <= 500 kW (sog. StandardLastProfil-Anlagen) kommen Gaszähler ohne Leistungsregistrierung zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich auf Basis von Zählerstandsdifferenzen. Es können jedoch auch kürzere Abrechnungsintervalle vereinbart werden.
Die Zustandszahl ist der Faktor zur Umrechnung des im Gaszähler gemessenen Volumens in den Normzustand (pn = 1013,25 mbar, Tn = 273,15 K = 0 °C).
Zustandstahl (z-Zahl)
Die Zustandszahl (z-Zahl) ist der Faktor zur Umrechnung des im Gaszähler gemessenen Volumens in den Normzustand (pn = 1013,25 mbar, Tn = 273,15 K = 0 °C).
Ermittlung der Zustandstahl (z-Zahl)
pamb - Luftdruck gemessen1 oder aus geographischer Höhe - pamb = 1014,8 mbar – (0,114 mbar/m * H m)
H - geografischen Höhe [m]
peff - Effektivdruck des Gases gemessen1 oder Ausgangsdruck des Regelgerätes
pn - Normdruck 1013,25 mbar
Tn - Normtemperatur 273,15 K (0°C)
T - Gastemperatur gemessen1 oder 288,15 K = 15°C
K Kompressibilitätszahl nach SGERG 88 oder AGA 8
ϕ*ps - relative Feuchte und Sättigungsdampfdruck, bei Erdgas: 0
1) nur bei Anlagen mit Zustandsmengenumwerter
Höhenzone (H) Umstellung der Gasabrechnung ab dem 01.01.2024 (Neue G 685 Regel)
Bis zum 31.12.2023 wurden für die Gasabrechnung die Höhenlagen mit einer Genauigkeit von 50 Metern in Zonen eingeteilt.
Jeder Höhenzone wurde eine Zustandszahl zugeordnet. Das führte dazu, dass alle Kundinnen und Kunden in derselben Höhenzone mit derselben Zustandszahl abgerechnet wurden.
Ab dem 01.01.2024 müssen diese Zonen gemäß der neuen G 685 (DVGW) auf geografische Höhen umgestellt werden. So erhält jeder Messpunkt eine spezifische Höhenangabe, die maximal 5 Meter Abweichung zulässt. So werden Ungenauigkeiten vermieden und die tatsächliche Höhe des Messpunkts für die Abrechnung verwendet.
Monatliche Brennwerte 2025
| Monat | Abrechnungsbrennwert kWh/Nm³ | Normdichte kg/Nm³ | CO2 mol % |
| November 2024 | 11,479 | 0,7975 | 1,254 |
| Dezember 2024 | 11,512 | 0,8052 | 1,486 |
| Januar 2025 | 11,521 | 0,8110 | 1,657 |
| Februar 2025 | 11,490 | 0,8075 | 1,506 |
| März 2025 | 11,465 | 0,7950 | 1,024 |
| April 2025 | 11,502 | 0,7978 | 1,186 |
| Mai 2025 | 11,525 | 0,7945 | 1,115 |
| Juni 2025 | 11,553 | 0,7900 | 1,092 |
| Juli 2025 | 11,521 | 0,7957 | 1,179 |
| August 2025 | 11,527 | 0,7912 | 1,008 |
| September 2025 | 11,593 | 0,7933 | 1,008 |
| Oktober 2025 | 11,561 | 0,7920 | 1,030 |
| November 2025 | 11,450 | 0,8010 | 1,244 |

