Tipps zum Wärme / Gas sparen
› Wohntemperatur runter
› Hydraulischen Abgleich prüfen
› Heizungsleitungen entwässern
› Auf Effizienz der Heizungsquelle achten
› Größere Maßnahmen wie Heizungstausch
› Zusätzliche Isolierungen
› Stoßlüften
› Keine Fenster kippen
› Türen geschlossen halten
Tipps zum Wasser sparen
› Durchflussbegrenzer einbauen
› Umrüsten auf einen Sparduschkopf
› Tropfende Hähne abdichten
› Zeitschaltuhr für Warmwasserspeicher
› Spül- und Waschmaschine voll beladen
› Regenwasser zur Bewässerung des Garten
› Wasser aus beim Einseifen oder Zähneputzen
› Obst und Gemüse in einer Schüssel spülen
› Sparspültaste bei der Toilettenspülung nutzen
Tipps zum Strom sparen
› Licht aus
› Standby aus
› Ladegerät ausstecken
› Auf Effizienz der Geräte achten (Energielabel)
› Spül- und Waschmaschine voll beladen
› Abschaltbare Steckdosenleisten verwenden
› Backen ohne Vorheizen
› Kochen mit Deckel und Restwärme
› Moderne Leuchtmittel einsetzen
› Waschtemperatur reduzieren, Flecken ggf. vorbehandeln
Unser Toptipp
Duschen statt Baden…und das dann noch mit möglichst geringer Dauer und Temperatur.
Klar, da fehlt dann etwas der Wellness-Faktor, aber man spart viel Energie, weil weniger warmes Wasser vorgehalten wird und der Wasserverbrauch sinkt dabei obendrein. Sauber wird man trotzdem – keine Frage.
Gut zu wissen
Gibt es Möglichkeiten, meine Gasheizung zügig durch eine Alternative zu ersetzen? Wenn ja, was bietet sich am ehesten an?
Die eine, allgemein gültige Alternative gibt es nicht. Welche Alternativen sinnvoll sind, hängt vom Gebäude selbst ab – zum Beispiel von Faktoren wie Sanierungsmöglichkeiten oder PV-Anlagen etc. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Denn die Bundesregierung plant ohnehin, ab dem 1. Januar 2024 nur noch neue Heizungen mit einem erneuerbaren Anteil von 65 Prozent zuzulassen. Da bei den Planungen zum Umstieg jedoch eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist es sinnvoll, sich fachmännische Hilfe zu holen. Es lohnt sich, zuerst eine professionelle Energieberatung durchführen zu lassen - zum Beispiel über die Stadtwerke Ellwangen. Das wird auch von der Bundesregierung über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude “ gefördert.
Zum Ablauf einer Energieberatung: Im ersten Schritt werden Gebäudehülle und Anlagentechnik, inkl. eventuell vorhandener erneuerbarer Anlagen, geprüft. Im zweiten Schritt erstellt der Energieberater für den Eigentümer einen Bericht und schlägt Handlungsoptionen vor - für eine schrittweise Sanierung über einen längeren Zeitraum oder auch für eine Gesamtsanierung “in einem Abwasch” zu einem Effizienzhaus. Auch bei der Umsetzung besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Förderung zu bekommen (“Bundesförderung effiziente Gebäude”). Energieberatung zahlt sich insofern noch mehr aus, als dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung vorsieht, dass ab 01.01.2024 bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen bei Bestandsgebäuden die auszutauschenden Teile dem Effienzhaus-70-Standard entsprechen sollen.
Kann ich kurzfristig an das Fernwärmenetz angeschlossen werden?
Das hängt von der Situation vor Ort ab. Es gibt zwei zentrale Punkte. Erste Voraussetzung für einen Anschluss ist natürlich, dass überhaupt ein Fernwärmenetz vorhanden ist. Infrastrukturen der Daseinsvorsorge sind langlebig. Sie werden für Generationen gebaut. Und es sind Maßanfertigungen: optimal zugeschnitten auf die Situation vor Ort. Eine neue Leitung lässt sich nicht auf Knopfdruck verlegen. Sofern ein Fernwärmenetz vor Ort ist, ist ein kurzfristiger Anschluss möglich. Zweite Voraussetzung sind die gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anschluss an ein Fernwärmenetz zu bekommen. Der springende Punkt ist die Nutzungs- und Eigentümerstruktur. Im Kern gilt: Für Eigentümer, die ihr Haus ans Fernwärmenetz anschließen möchten, ist es leichter als für Eigentümer, die ihre Mieter ans Fernwärmenetz anschließen wollen.
Bei Mietswohnungen muss man das Mietrecht in Kombination mit der Wärmelieferverordnung beachten. Ein Anschluss an die Fernwärme wäre ein Umstieg von der Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung - während das Mietverhältnis natürlich weiterläuft. Das wird klar geregelt. Zentrales Hemmnis ist der sogenannte Kostenvergleich bzw. das Gebot der Kostenneutralität. Die Kosten der Wärmelieferung durch Fernwärme dürfen die Kosten der Eigenversorgung mit (Raum-)Wärme oder Warmwasser nicht überschreiten. Dieser Grundsatz vom Gesetzgeber soll Mieter vor Warmmietensteigerungen schützen. Wenn die Kosten bei Fernwärme höher wären, dürften sie nicht als Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden.
Der Knackpunkt: Die Berechnungsmethodik des Kostenvergleichs stützt sich auf die letzten drei Abrechnungszeiträume. Doch diese Zeiträume berücksichtigen natürlich nicht, dass sich nun im Jahr 2022 wesentliche Variablen für die Kalkulation - Beispiel: Ölembargo oder Preissteigerungen bei Gas – enorm verändert haben. Ohne Kostenneutralität kann der Vermieter die Kosten für die Fernwärmeversorgung jedoch nicht über die Betriebskosten abrechnen. Im Kern werden Mietrecht und Wärmelieferverordnungen also den architektonischen Veränderungen der energiepolitischen Zeitenwende von Februar 2022 und ihren Implikationen für Preise und Versorgungssicherheit gerecht. Eigentümern fehlt der Anreiz. Der Kostenvergleich und die gebotene Kostenneutralität führen also in der Praxis dazu, dass sich ein Anschluss ans Fernwärmenetz bei Mietswohnungen also wirtschaftlich in der Regel nicht lohnt. Die Folge: Die Risiken verbleiben in erster Linie bei den Mieterinnen und Mietern.
Einfacher ist es für Eigentümer, die ihre eigene Immobilie bewohnen. Sie müssten sich an den Netzbetreiber wenden. Die Kosten für den Anschluss variieren, weil sie abhängig von Faktoren wie Leitungslängen oder Anlagenleistung sind. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet sich unter anderem am Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärme. Also, ob es sich um grüne Wärme handelt. Mieter hingegen müssten ihren Wunsch natürlich zunächst an ihre Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft tragen. Ist jedoch kein Fernwärmenetz vor Ort vorhanden, dann ist kurzfristig kein Anschluss möglich.
Woran erkenne ich als Mieter, ob ich mit Gas heize und meine Warmwasserversorgung auf Gas basiert?
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Gas beziehen oder wie bei Ihnen geheizt wird, hilft ein Blick in die Nebenkostenabrechnung oder fragen Sie den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
Ist mein Vermieter verpflichtet, mir frühzeitig einen Hinweis zu geben, wenn meine Abschläge nicht ausreichen, um meine Rechnung zu bezahlen?
Höchstwahrscheinlich werden die Energiepreise weiter steigen. Wer eine wahrscheinliche, hohe Nachzahlung vermeiden will, sollte, wenn möglich, dringend seine Abschlagszahlungen, also seine Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlungen, erhöhen. Das empfehlen auch Mietervereine. Vermieter wiederum können ihren Mietern eine Erhöhung der Abschläge nur empfehlen. Das Heft des Handelns haben also die Mieter selbst in der Hand.