FAQ zum Notfallplan Gas: Stadtwerke Ellwangen

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FAQ zum Notfallplan Gas

Was ist der "Notfallplan Gas"?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
> 1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.
> 2. Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift (siehe dazu unten).
> 3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet das?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe.
Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline North Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 70% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist (näheres siehe Frage vier). Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich.
Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher- von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren.
Daneben sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Sollten weitere erforderlich sein, werden sie ergriffen.

Worum geht es in den Szenarienrechnungen der Bundesnetzagentur und was hat das mit der Alarmstufe zu tun?
Die Ausrufung der Alarmstufe erfolgt, weil aktuell eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Vor dem Hintergrund der seit dem 14.06.2022 anhaltenden Drosselung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ergeben sich Folgen für die kommenden Monate. Diese Folgen hat die Bundesnetzagentur in einer Szenarienrechnung berechnet. Daraus ergibt sich, dass bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40% die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich. Sie wäre nur zu erreichen, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt. Zudem besteht jederzeit das Risiko, dass Russland die Gaslieferungen weiter reduziert. Damit ist zugleich festgestellt, dass es notwendig ist, den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit gewährleistet ist und Deutschland auch seiner innereuropäischen Verantwortung gerecht wird.

Gehen mit der Alarmstufe noch zusätzliche staatliche Maßnahmen einher, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen?
In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe als der höchsten Stufe möglich.
Dennoch sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt.
Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitet parallel alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen. Damit sollen Kohlekraftwerke in den Markt gebracht und die Menge an Gas reduziert werden. Mit der Ausrufung der Alarmstufe sind die formellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verordnungen zu ziehen.

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Gasbereich bereits zur Vorsorge ergriffen?
Die Bundesregierung und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
a) Einkauf von Gas
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 56% und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum.
b) Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf
Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung - sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Gaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt.
Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie müssen Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanzieren, die umso höher sind, je stärker die Preise steigen. Damit die Energiehändler genug Liquidität haben, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in Form von Kreditlinien der KfW bereit und sichert sie über eine Bundesgarantie ab. Seit dem 17. Juni 2022 können Beratungsgespräche zum Programm geführt werden. Voraussichtlich Ende Juni 2022 kann die Antragstellung starten. Weitere Informationen finden Sie hier.
c) Gasspeichergesetz
Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.4. in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent.
d) Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher
Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 2022 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania- Gruppe (künftig SEFE, siehe hier). Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen.
e) Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur
Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden. Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. Hieran arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck.
f) Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert, durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit. Die Pressemitteilung der Bundesregierung hierzu finden Sie hier. Nähere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie hier.
g) Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen
Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, ist ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf der Zielgraden. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogram und dem Margining-Absicherungsinstrument. Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.

Welche weiteren zusätzlichen Maßnahmen hat das BMWK vorbereitet, um die Vorsorge in der Situation der Alarmstufe zu stärken?
Erste zusätzliche Maßnahme für weniger Gasverbrauch hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen sowie weitere zusätzliche Schritte werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Diese umfassen:
h) Gasreduktion im Stromsektor
Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Das BMWK bereitet alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen.
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz wird die Gasersatz-Reserve befristet bis zum 31. März 2024 eingerichtet. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig an den Markt zurückkehren zu können. Dies führt angesichts des Preisgefüges dazu, dass Gaskraftwerke aus dem Markt verdrängt werden. Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.
Um die Ersatzkraftwerke zum Laufen zu bringen, benötigen die Betreiber technischen Vorlauf. Minister Habeck hat daher die Kraftwerksbetreiber aufgefordert, schon jetzt die vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Kohlekraftwerke im Bedarfsfall einsatzbereit sind.
i) Gasauktions-Modell zur Reduktion von Industriegas
Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA ) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird - einer Auktion gleich - ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.
j) Stärkung der Einspeicherung
Um die Einspeicherung von Gas zu sichern, wird die Bundesregierung schon in Kürze zusätzliche KfW-Kreditlinien zur Verfügung stellen. Damit erhält zunächst der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe THE die nötige Liquidität, um Gas einzukaufen und die Befüllung der Speicher voranzutreiben. Der Kredit wird über eine Garantie des Bundes abgesichert.
In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung daher 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt. Es ist klares Ziel der Bundesregierung, dass trotz der aktuellen Situation die Speicher so schnell wie möglich befüllt werden sollen.

Wer sitzt im Krisenteam des BMWK?
Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber; und es wird durch Vertreter der Bundesländer unterstützt.
Das Krisenteam Gas wird tagt schon jetzt regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG ergreifen. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Alarmstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.
Aktuell ist die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren
Auch ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird. Die Preissteigerung an den Gasmärkten wird zeitlich nachgelagert auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben. Diese sind schon auf einem hohen Preisniveau; weitere Preissteigerungen sind aber nicht auszuschließen. Daher hat die Ampel-Koalition in diesem Jahr schon zwei Entlastungspakete beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt.

Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?
Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

Was ändert sich für Unternehmen?
In der Alarmstufe wird das Monitoring erhöht. Es gibt aber in dieser Stufe noch keine direkten Markteingriffe. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt.
Zu den Auswirkungen der EU Sanktionen auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung am 8. April die Ausarbeitung eines Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen angekündigt. Die einzelnen Programmteile sind in der Umsetzung. Das KfW-Kreditprogramm ebenso wie das Bürgschaftsprogramm sind bereits Ende April bzw. Anfang Mai gestartet. Das Zuschussprogramm für die energieintensive Industrie startet in Kürze. Damit Unternehmen der Energieversorgung genügend Liquidität haben, hat die Bundesregierung ein Programm zur Abfederung von sogenannten Sicherheitsleitungen (Margening-Kosten) aufgelegt, die Antragstellung voraussichtlich ab Ende Juni 2022 erfolgen.

Sind jetzt schon Produktionen beeinträchtigt?
Aktuell sehen wir keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Lage wird aber intensiv beobachtet.. Durch die hohen Energiepreise sind jedoch für viele Unternehmen die Produktionskosten deutlich gestiegen.

Wie ist das mit den Umlagen?

Am 4. August hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beschlossen. Am 9. August ist die Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht eine Gasbeschaffungsumlage vor, die ab Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben werden soll. Sie verteilt die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist somit die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft. Die Höhe der Umlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) auf 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 muss diese von den Energielieferanten auf jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas berechnet werden.

Mit der Gasspeicherumlage tritt zum 1. Oktober außerdem noch eine weitere Gas-Umlage in Kraft. Diese Umlage soll Kosten ersetzen, die der Firma Trading Hub Europe (THE) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. THE ist für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig. Die Höhe der Umlage beträgt 0,59 EUR/MWh (0,059 ct/kWh). Sie wird voraussichtlich bis zum 31. März 2025 erhoben.

Zudem wurden weiter Umlagen von der THE veröffentlicht: Die SLP Bilanzierungsumlage wird auf 5,70 EUR/MWh festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 3,90 EUR/MWh. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,45 EUR/MWh und eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 EUR/MWh erhoben. Das VHP Entgelt wird auf 0,00148 EUR/MWh festgelegt.

Weitere aktuelle Informationen zu den Umlagen finden sich hier.

Wurde schon mal eine Alarmstufe ausgerufen?
Nein, eine Alarmstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland noch nicht ausgerufen.

Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen einstellt?
Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen) auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung auch ohne russisches Gas weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, haben wir im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie hier.
Bei einem kompletten Stopp der Lieferungen ist zudem dann über die Ausrufung der Notfallstufe zu entscheiden.

   
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