Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden, Geschäfts - und gewerbliche Kunden sowie landwirtschaftliche Betriebe
Die Grund- bzw. Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtangebot zur Versorgung mit Erdgas. Damit wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger jederzeit mit entsprechenden Ressourcen versorgt werden, wenn z.B. ihr privater Erdgas-Versorger insolvent ist. Daher ist die Grundversorgung teurer als unsere attraktiven Sonderkunden-Angebote.
Feststellung des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 im Netzgebiet der Stadtwerke Ellwangen für Gas
Zum Stichtag 01. Juli 2024 versorgten die Stadtwerke Ellwangen GmbH die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziff. 22 EnWG im Netz der Stadtwerke Ellwangen GmbH [Netzbetreiber]. Nach § 32 (2) EnWG werden daher die Stadtwerke Ellwangen als Grundversorger für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgestellt.
Preise gültig ab 01.04.2026
| Arbeitspreis Cent je kWh brutto (netto) | Grundpreis Euro je Monat brutto (netto) | |
| 13,60 (11,43) | 16,99 (14,28) |
Die Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer z. Zt. 19%) sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Inklusive Erdgassteuer (z. Zt. 0,55 Cent/kWh/netto), Co2-Abgabe (z. Zt. 0,9977 Cent/kWh/netto) und Gasspeicherumlage (0,25 ct/kWh/netto).
Preise gültig ab 01.04.2025
| Arbeitspreis Cent je kWh brutto (netto) | Grundpreis Euro je Monat brutto (netto) | |
| 13,96 (11,73) | 16,99 (14,28) |
Die Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer z. Zt. 19%) sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Inklusive Erdgassteuer (z. Zt. 0,55 Cent/kWh/netto), Co2-Abgabe (z. Zt. 0,9977 Cent/kWh/netto) und Gasspeicherumlage (0,25 ct/kWh/netto).
Preise gültig ab 01.04.2024
| Arbeitspreis Cent je kWh brutto (netto) | Grundpreis Euro je Monat brutto (netto) | |
| 15,15 (12,73) | 16,99 (14,28) |
Die Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer z. Zt. 19%) sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Inklusive Erdgassteuer (z. Zt. 0,55 Cent/kWh/netto), Co2-Abgabe (z. Zt. 0,635 Cent/kWh/netto) und Gasspeicherumlage (0,145 ct/kWh/netto).
Allgemeine Bedingungen Grundversorgung Gas
Für die Grundversorgung mit Gas gelten die gesetzlichen Bedingungen der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungs-Verordnung - GasGVV), die wir hier zum Herunterladen für Sie bereitgestellt haben.
Für die Ersatzversorgung Gas gelten dieselben Bedingungen:
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung Gas
Auf Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Ellwangen ergänzende Bedingungen zur Gas-Grundversorgung erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis im Detail weiter ausgestalten.
Für die Ersatzversorgung Gas gelten dieselben Bedingungen.
Über den folgenden Link können Sie die ergänzenden Bedingungen als PDF-Dokument herunterladen:
