Gaspreisbremse
Ende 2022 hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Erdgas und Wärme beschlossen, um die Gas- und WärmekundInnen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise spürbar zu entlasten. Die über die Erdgaspreisbremse gewährten Entlastungsbeträge werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wie sieht die Gaspreisbremse aus und wann tritt diese in Kraft?
Für Kunden, die einen maximalen Erdgasbezug von 1,5 Mio. kWh je Entnahmestelle haben oder die Erdgas, das über die Entnahmestelle geliefert wird, weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen, wird der Gasarbeitspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh brutto (inklusive der Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) begrenzt. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Erdgas zu sparen senkt also auch während der Dauer der Erdgaspreisbremse die Kosten.
Wann tritt die Gaspreisbremse in Kraft?
Die Erdgaspreisbremse gilt aktuell vom 1. März bis zum 31. Dezember 2023. Dabei ist aber auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 vorgesehen. Die Bundesregierung hat ferner die Möglichkeit, die Laufzeit der Erdgaspreisbremse durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 zu verlängern.
Warum tritt die Gaspreisbremse noch nicht jetzt inKraft?
Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Gasabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen. Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen. Aber die gute Nachricht: Mit der Dezember Soforthilfe erhalten Sie zur Überbrückung eine kurzfristige Unterstützung.
Wie erhalte ich die Gaspreisbremse?
Die Entlastung erfolgt automatisch: Wir passen Ihre Abschläge an und geben die Entlastungen an Sie weiter. Bei einer monatlichen Abschlags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Abschläge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.
Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro überschreiten werden, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten.
Über die konkrete Höhe der Entlastung und ihre Abwicklung werden wir Sie schriftlich informieren.