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Stadtwerke Ellwangen

Mit Beschluss der BNetzA BK7-09-001 vom 09.09.2010 ist ab dem 15.10.2010, soweit das Rechtsverhältnis zwischen einem Netzbetreiber und einem Messstellenbetreiber / Messdienstleister durch einen Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag gemäß $ 3 Absatz 3 Satz 1 MessZV ausgestaltet wird, der durch die BNetzA veröffentlichte Standardrahmenvertrag zu verwenden. Diese Standardrahmenverträge stellen wir Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Des Weiteren finden Sie hier unsere „Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas“ als Anlage 1 zu den jeweiligen Standardrahmenverträgen.

http://www.stadtwerke-ellwangen.de//netze/messzugang