Dezember Soforthilfe Gas: Stadtwerke Ellwangen

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Dezember Soforthilfe bei Erdgas-Lieferungen

Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen.  Um die aktuellen Belastungen für Gaskundinnen und -kunden etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung im ersten Schritt die Dezember Soforthilfe beschlossen. Finanziert wird die staatliche Soforthilfe aus Mitteln des Bundes.
Im März 2023 wird diese Dezember Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.

Wer erhält die Soforthilfe?

Die Dezember Soforthilfe erhalten private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und Vereine mit einem Standardlastprofil unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeanlagen verwendet werden. 

WICHTIG: Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung können ebenfalls von der Dezember Soforthilfe profitieren. Hierzu ist es notwendig, dass die Soforthilfe bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per Email) über die Stadtwerke selbständig beantragt werden. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.

Bezuschusst wird auch der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften und in sozialen Einrichtungen*.

*Zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?

Entlastungsbetrag für Kunden mit Standardlastprofil
Im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde vom Gesetzgeber die Berechnung der Dezember Soforthilfe festgelegt. Dabei entspricht die Höhe der Soforthilfe nicht automatisch dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe berechnet sich stattdessen aus: 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung (Stand 01. Dezember 2022) für Sie vereinbart ist zzgl. allen anderenPreiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.

Entlastungsbetrag für Kunden mit Standardlastprofil
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Kunden mit Standardlastprofil. Jedoch ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen. *

*Ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte.

Beispiel

Wie wird die Dezember-Soforthilfe abgewickelt?

Kunden mit Standardlastprofilnoch im Dezember 2022/Januar 2023 eine vorläufige Entlastung, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird. 

Kunden mit registrierender Leistungsmessung wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.

Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Wir weisen darauf hin, dass Energieeinsparungen einen kostenmindernden Nutzen haben.

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