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Stadtwerke Ellwangen

CO2 Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), welches vorscheibt, dass in vermieteten Gebäuden die CO2-Kosten für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen.
Die Aufteilung basiert auf den Treibhausgasemissionen des Gebäudes und kann anhand des Brennstoffverbrauchs berechnet werden.

Mithilfe des CO2-Rechners können Sie einfach die Kohlendioxidkosten für Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung ermitteln und eine Rechnung für Ihren Vermieter erstellen. Alle erforderlichen Daten finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung.

Der Heizwertbezogene Emissionsfaktor CO2 beträgt 0,00018139 t CO2/kWh.

http://www.stadtwerke-ellwangen.de//erdgas/co2-rechner